Gericht verlangt Kopfschutz beim Radfahren
info | 19 Juli 2011 | 12:46Radfahrer können die Schadensersatzansprüche verlieren, wenn sie ohne Kopfschutz im Verkehr fahren. Aus dem Urteil lasse sich eine zivilrechtlich bedingte Helmpflicht ableiten, die aber nur für Radfahrer gilt, die ihr Fahrrad als Sportgerät benutzen und üblicherweise mit hohen Geschwindigkeiten fahren. Im konkreten Fall fuhr ein Hobbyradler mit hoher Geschwindigkeit auf einer unübersichtlichen Dorfstraße. Ein entgegenkommender Traktor veranlasste den Radler zu bremsen und er stürzte dabei auf die Straße. Das Gericht verweigerte ihm Schmerzensgeld und Schadenersatz, auf Grund des grobes Eigenverschuldens des Radlers. In Deutschland gibt es keine generelle Helmpflicht für Radfahrer aber es ist eine sinnvolle Schutzmaßnahme beim Radfahren. Besonders für kleine Kinder ist das Helmtragen eine sinnvolle Schutzmaßnahme, da der Kopf bei einem Sturz an meisten gefährdet ist.
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