Sind Radarkontrollen nun Verfassungswidrig? Eine Frage im Verkehrsrecht….
RA Kaden | 1 Februar 2010 | 21:39Im letzten dreiviertel Jahr ist in Deutschland eine heiße Diskussion darüber entbrannt, ob die Polizei Autofahrer bei allgemeinen Verkehrskontrollen Fotografieren darf oder nicht. Losgelöst von der Frage, ob Polizeikontrollen generell sinnvoll und notwendig sind, soll hier vom Rechtsanwalt Verkehrsrecht (IS) Leipzig ein mögliches Ende der Debatte aufgezeichnet werden.
Derzeit steht die Frage, ob die Aufzeichnung des jeweiligen Betroffenen gegen sein grundrechtlich geschütztes Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 I iVm 1 I GG verstößt. Zum einen ist es natürlich die Aufgabe des Staates, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Dass er dazu auch geeignete Maßnahmen treffen können muss versteht sich von selber. Allerdings greifen viele dieser Maßnahmen in Grundrechte der Bürger ein. Das ist zwar auch noch nicht zu beanstanden, jedoch muss ein solcher Eingriff auch erforderlich und angemessen sein. Um einer Willkür der Behörden vorzubeugen, sind derartige Grundrechtseingriffe nur durch Gesetze erlaubt. Die StPO als Handlungsgrundlage der Strafverfolgungsbehörden gibt den Ermittlungsbeamten einen großzügigen Maßnahmenkatalog an die Hand, um Vergehen jeder Art zu verfolgen. Nur derzeit eben kein Mittel dazu, Autofahrer ohne jeden Verdacht zu fotografieren. Genau genommen nicht einmal deren Geschwindigkeit zu ermitteln. Erschreckend an der Stelle ist, dass es mehrere Jahrzehnte gedauert hat, dass dieser Systemfehler aufgefallen ist.
Somit passt an diese Stelle ein Appell, sich seiner Rechte stets zu wehren.
Im Ergebnis der Debatte werden sich einige Gerichte mit Ausreden aller Art aus der Affäre ziehen und andere wiederum dauerhaft bestätigen, dass das bisherige Vorgehen unzulässig ist.
Einen Freifahrtsschein für Verkehrssünder wird es trotzdem dauerhaft nicht geben. Spätestens dann, wenn der Gesetzgeber die Regelungslücke schließt, kann jedes Blitzfoto auch vor Gericht verwertet werden. Bis dahin sollte man vorher prüfen lassen, ob man nicht für die Variante “Einspruch gegen Bußgeldbescheid” entscheidet.
Weitere Informationen : Rechtsanwalt Verkehrsrecht Leipzig
Ähnliche Themen auf diesem Portal
- Deutsche immer dicker? Passende Mode?
Hallo liebe Blogger und natürlich auch Hallo liebe Blog-Leser, ich wurde vor ein paar Tagen mit der Problematik konfrontiert, dass Deutsche immer molliger werden, sei es wegen der Lebensweise oder wegen der überdurchschnittlichen Lebensqualitäten. Mehr mehr mehr heist es und da kommt irgendwann die Frage auf, was anziehen? Ist in meinem Bekanntenkreis bei einigen ein aktuelles Thema, so - Osteopathie & Yoga Leipzig
Yoga Prana ist nach Leipzig umgezogen und zu einer Praxis für Physiotherapie, Osteopathie, Massage und Yoga erweitert worden. Wir unterrichten Hatha Yoga und Kundalini Yoga im Stil des indischen Yogameisters Swami Sivananda. Unsere Yogastunden in Leipzig richten sich an motivierte Yoga-Anfänger und Fortgeschrittene. Zusätzlich veranstalten wir regelmäßig Workshops für Yoga Neulinge. Wir unterrichten im Skoliose - Werbung machen mit Aufklebern und Flyern
Werbung machen muss so ziemlich jedes Geschäft, aber oft stellt sich hier wieder die Frage, mit welchen Werbemitteln man am meisten erreicht und vor allem, welche Werbemaßnahme sich für welches Geschäft lohnt und ob man es sich überhaupt leisten kann. Natürlich, an vorderster Stelle steht selbstverständlich die Werbung im Fernsehen, aber die ist oft nur - Arzthaftungsrecht, Arztfehler und Ärztepfusch
Webseite: Die optimale Durchsetzung von Ansprüchen im Falle eines Behandlungsfehlers setzt Erfahrung, Verständnis für die medizinischen Zusammenhänge und Verhandlungsgeschick voraus. Seit mehr als zwanzig Jahren befasst sich Rechtsanwalt Martin Quirmbach mit diesem Rechtsgebiet. Statt langer Prozesse, zieht er schnelle, außergerichtliche Lösungen vor. Dies geschieht im Interesse des Mandanten, denn die Belastungen und Strapazen eines jahrelangen Prozesses - Inkassobüro = Rechtsanwalt?
Ein Kunde ist gewonnen, der Auftrag erteilt und durchgeführt, die Abrechnung gestellt – und plötzlich: ausbleibende Zahlung! Was jetzt? Zahlreiche Unternehmen beschreiten den direkten Weg zum Rechtsanwalt, andere Unternehmen wählen das Inkassobüro als perfekten Dienstleister in einem solchen Verfahren. Aber ist das nicht das Gleiche? Rechtsanwalt, Inkassobüro – hier wird doch überall gegen Schuldner „gekämpft“! Nun, es
Noch keine Kommentare.