Handyvertrag ohne Mindestumsatz
telelino | 1 März 2010 | 14:10Zur Einleitung erst einmal, zum besseren Verständnis, die Erklärung der Benennung Mindestumsatz:
Der Kunde muss monatlich einen festgelegten Umsatz erreichen, dies normal durch entsprechend viele vertelefonierte Gesprächsminuten. Den fest gelegten Mindestumsatz muss er auch dann bezahlen, wenn er diese Gesprächsminuten nicht verbraucht hat. Der Kunde muss also, meist neben der ebenfalls vereinbarten Grundgebühr, diesen Mindestbetrag, der den vertraglich fest gelegten Mindestumsatz zum Inhalt hat, an seinen Vertragspartner zahlen.
Dabei ist eine Übertragung der Gesprächsminuten aus dem nicht vertelefonierten Mindestumsatz in den nächsten Monat nicht möglich. Dabei ist im Mobilfunk überwiegend noch zusätzlich fest gelegt, dass dieser Mindestumsatz durch reine Sprachtelefonie erreicht werden muss. Auch der SMS-Versand oder ähnliches zählt nicht zum Mindestumsatz und muss gesondert bezahlt werden.
Solche Handy-Verträge mit einem monatlichen Mindestumsatz verschieben nur die Festkosten von der Grundgebühr auf den fest gelegten Mindestumsatz. Dem Kunden werden solche Angebote als ein günstiger monatlicher Festpreis offeriert.
Die Verträge, die eine vereinbarte Zahl von Minuten im Monat zum Festpreis bieten, sind eine spezielle Form eines Vertrages mit Mindestumsatz. Solche Vertragsformen nennt man auch Minutentarif. Es ist auch bei diesem Minuten-Tarif nicht möglich, nicht verbrauchte Minuten mit in den nächsten Abrechnungszeitraum zu nehmen. Und auch hier werden spezielle Dienste, wie sie beispielsweise Sonderrufnummern, Sonderdienste oder SMS dar stellen, gesondert abgerechnet und werden nicht durch den Minutentarif abgedeckt.
Somit sind alle diese Mobilfunktarife, die in Ihrer Art einen Mindestumsatz beinhalten, nur für denjenigen interessant, der sein Gesprächsverhalten sehr gut schätzen kann. Zudem muss sicher sein, dass man in jedem Monat in etwa eine ziemlich gleich bleibende Gesprächsdauer hat. Jede weitere Gesprächseinheit, bei Überschreitung des Mindestumsatzes oder der fest gelegten Minuten beim Minuten-Tarif, wird meist teuer mit den üblichen Standard-Mobilfunktarifen abgerechnet.
Sind eine monatliche Grundgebühr und eine Berechnung nach Takteinheiten für Gespräche im Handy-Vertrag vereinbart, so handelt es sich generell nicht um einen Mobilfunk-Vertrag mit Mindestumsatz. Diesen Verträgen entsprechend wird jede Minute oder Sekunde, je nachdem wie der Abrechnungstakt im Handy-Vertrag fest gelegt ist, zum fest gelegten Tarif verrechnet. Nur die monatlich vereinbarte Grundgebühr muss man bei einem derartigen Mobilfunk-Vertrag zahlen, wenn monatlich einmal gar nicht telefoniert wird. Und Ihre Gesprächsminuten bleiben, egal ob Sie in einem Monat viel oder wenig telefonieren, immer gleich teuer.
Auch die Prepaid-Karten sind mobile Handyverträge ohne Mindestumsatz, wenn man sie nach diesem Kriterium betrachtet. Wenn Sie Ihr Guthaben bei einem Prepaidtarif Aufladen, legen Sie auch einen Umsatz fest, im Gegensatz zu Mindestumsatz oder Minuten-Tarif bleibt es aber Ihnen überlassen, in welchem Zeitraum Sie dieses Prepaid-Konto verbrauchen. Sie können also dieses gekaufte Gesprächsguthaben in jedem beliebigen Zeitraum abtelefonieren, wann immer Sie wollen. Ein derartiges Guthaben-Konto bleibt auch sehr lange Zeit erhalten, selbst wenn man monatelang gar nicht telefoniert. Selbst wenn man gar nicht telefoniert, entstehen keine monatlichen Kosten, wie zum Beispiel eine monatliche Grundgebühr.
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