Verkehrsunfall, was nun? Schäden am Auto
info | 12 August 2011 | 00:46Vorausgesetzt, Ihr Fahrzeug wurde durch einen unverschuldeten Unfall beschädigt.
Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten in einer Werkstatt nach Wahl des Geschädigten. Außerdem werden die die Kosten für Bergung und Abschleppwagen erstattet. Bei einen Totalschaden zahlt die Versicherung den Kauf eines gleichwertigen Gebrauchtwagens. Dabei wird der Verkaufserlös des Autowracks auf die Summe angerechnet. Hierbei ist vorher mit der Versicherung abzuklären, ob eine Restwertschätzung durchgeführt wird und gegebenenfalls die eigene in Auftrag gegebene Gutachterschätzung akzeptiert wird. Wird der Wagen repariert, so können die Reparaturkosten laut Gericht bis zu 30% über den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs liegen.
Wird der Wagen durch einen Bastler selbst repariert, so wird von der Versicherung der Betrag den der Gutachter ermittelt hat, erstattet. Wichtig dabei ist, dass die Mehrwertsteuer nur dann von der Versicherung erstattet wird, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist. Außerdem muss das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate im Besitz des jetzigen Eigentümers bleiben.
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