Verkehrsunfall, was nun? Gutachterkosten / Wertminderung
info | 25 April 2008 | 21:47Vorausgesetzt, Ihr Fahrzeug wurde durch einen unverschuldeten Unfall beschädigt.
Bei Unfallschäden am Kraftfahrzeug unter 1000 Euro reicht den Versicherungen meistens ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, in der die Reparatur durchführt werden soll. Sind die Schäden höher, so wird das Fahrzeug von einen Gutachter bewertet, den Sie bei Bedarf auch selbst bestimmen können. Die Kosten hierfür übernimmt die gegnerische Versicherung.
Auch wenn der Unfallwagen perfekt repariert wurde, so bleibt der Wagen je nach Größe des Schadens ein Unfallfahrzeug. Da dieses Merkmal bei einen späteren Verkauf mit angegeben werden muss, erzielt ein Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Verkaufserlös. Diese merkantile Wertminderung steht den Fahrzeugbesitzern zu und richtet sich nach der Höhe des Unfallschadens und dem Alter des Fahrzeugs.
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