Verkehrsunfall, was nun? Mietwagen / Nutzungsausfall
info | 25 April 2008 | 22:12Vorausgesetzt, Ihr Fahrzeug wurde durch einen unverschuldeten Unfall beschädigt
Dem Geschädigten steht für die Zeit der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zu. Hierzu sollten Sie sich aber mit der Versicherung in Verbindung setzen und abklären welche Kosten für einen Mietwagen pro Tag angemessen sind und wie lange diese Kosten von der Versicherung übernommen werden. Bei Nichtbeachtung kann der geschädigte Autobesitzer auf einen Teil der Kosten sitzen bleiben.
Alternativ zum Mietwagen bezahlt die gegnerische Versicherung einen Nutzungsausfall. Für die Dauer der Reparatur wird je nach Autotyp ein Betrag zwischen 27 und 100 Euro gezahlt. Für sonstige Auslagen im Rahmen der Unfallregulierung wie Porto, Telefon und Fahrkarten für den Nahverkehr wird ohne Beleg bis zu 25 Euro gezahlt. Sind die Kosten der Auslagen höher, so müssen sie mit Belegen nachgewiesen werden.
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