Patientenrechte: Darf ich meine Krankenakte einsehen?
info | 28 April 2008 | 22:40Einzige Ausnahme bei der Einsichtnahme eines Patienten in seine Akte, bildet die persönliche, also subjektive Einschätzung eines Psychotherapeuten, was aber im Interesse von Arzt und Patient sein sollte. Ansonsten ist die Liste der Unterlagen lang, die man einsehen darf. Sowohl Arztbriefe, als auch Berichte und Protokolle, Fieberkurven, EKG, EEG, Op-Berichte, Medikationsaufzeichnungen, bis hin zu Ultraschallaufzeichnungen, Röntgenaufnahmen und Laborergebnissen dürfen eingesehen werden.
Die Aufbewahrungsfrist medizinischer Akten und Befunde beträgt übrigens nur 10 Jahre. Die unabhängige Patientenberatung (01803-11 77 22) hilft weiter, sollte sich Ihr Arzt quer stellen und Probleme machen, Sie in Ihre Krankenakte einsehen zu lassen.
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