Schadenersatzanspruch von Mietern, die rauchen?
info | 24 August 2011 | 12:46Einen Schadenersatzanspruch bei vergilbten Tapeten und Türen in einer Raucherwohnung? Das ist nicht begründet. Vermieter können nicht allein auf der Tatsache dass dies so ist eine Schadenersatz einfordern. Der achte Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass dies nur im Extremfall möglich ist. Eine solche Forderung kann also nur erhoben werden sollten diese Schäden nicht mehr mit normalen Schönheitsreparaturen beseitigt werden können, also mit einem Überstreichen und Neutapezieren.(Bundesgerichtshof, Az.VIII ZR 37/07)
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