Einlösen von Rezepten- wie viel Zuzahlung?
info | 24 Mai 2008 | 22:48Wie viel Zuzahlung muss für welches Medikament geleistet werden?
Wussten Sie, dass Medikamente mit Rezept teurer sein können, als ohne?
Rotes oder grünes Rezept, kennen sie die Grundregeln für das Einlösen Ihrer Rezepte? Selbst die Apotheker sind mit dem Pillen-Wahnsinn überfordert. Die Zeiten als man noch einfach sein Rezept als Kassenpatient auf den Tresen legte, sind längst vorbei. Es kostet mittlerweile sogar Geld, wenn man im Notfall eine Bereitschafts-Apotheke außerhalb der Öffnungszeiten aufsuchen muss. Auf Medikamente angewiesen zu sein ist, bzw. das Einlösen von Rezepten, ist finanziell eine echte Zumutung für alle Beteiligten und erbost nicht nur die Kunden, auch Fachleute sind mit den derzeitigen Zuständen überfordert.
Grüne Rezepte: Erwachsene zahlen alles aus eigener Tasche, aber diese Ausgaben sind steuerlich absetzbar. Im Prinzip handelt es sich nur um eine Empfehlung Ihres Arztes, ein bestimmtes nicht verschreibungspflichtiges Medikament einzunehmen .
Rotes Rezept: Hier wird sichtbar welche Absprachen Lieferbedingungen und Rabattverträge mit Herstellern, Ihre Krankenkasse hat. Die so genannten „Aut idem“-Präparate, also wirkstoffgleiche Medikamente, können sehr unterschiedliche Listenpreise aufweisen, deshalb ist der Apotheker verpflichtet das vergleichsweise günstigste Medikament herauszusuchen. Nur wenn der Arzt das Kästchen „Aut idem“ (das Gleiche) durchgestrichen hat, wird ihnen genau das empfohlene Präparat ausgehändigt. Es werden zehn Prozent des Preises als Gebühr fällig, mindestens also fünf, bis maximal zehn Euro für Kassenpatienten. Sollte der Preis des Medikaments über der Festpreisgrenze liegen, wird außerdem noch die Differenz fällig. Diese Extrakosten entstehen nicht, wenn das Mittel wesentlich günstiger ist, der Preis 30% unter dem Festbetrag liegt. Die Liste dieser „wesentlich günstigeren“ Medikamente können Sie unter www.die –gesundheitsreform.de abrufen.
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