Solaranlagen: Wohngebäudeversicherung schützt nur begrenzt
info | 1 Juni 2008 | 18:50Für Eigenheimbesitzer empfiehlt es sich, bei der eigenen Privathaftpflichtversicherung anzufragen, ob Schäden , die von der Solar-oder Photovoltaikanlage auf dem Dach ausgehen können (Personen-oder Sachschäden) in der vorhandenen Police schon beitragsfrei eingeschlossen sind oder gegen Zuschlag mitversichert werden können. Wer Eigentümer eines Mehrfamiliehauses ist, braucht statt der Privathaftpflicht eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine Solar- oder Fotovoltaikanlage ist Bestandteil des Gebäudes und kann somit in der Regel in der Wohngebäudepolice mitversichert werden (z.B.bei AXA, HUK-Coburg). Bei einigen neueren Premium-Tarifen ist der Schutz ohne Zuschlag inklusive. Dazu muss die Versicherung von der Neuinstallation und über den Wert der Anlage informiert und eine schriftliche Deckungszusage eingeholt werden. Der Schutz umfasst dann Schäden, die durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Feuer , Blitz und Leitungswasser entstehen. Schäden durch Vandalismus, Diebstahl und Bedienungsfehler brauchen eine All-Risk-Police: Die wird als Fotovoltaik- oder Elektronik-Versicherung angeboten. Bei kreditfinanzierten Anlagen sollte der Ertragsausfall über eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden. Die leistet, wenn durch Schäden an der Photovoltaikanlage kein Strom an den Energieversorger geliefert werden kann.
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