Urteile: Schwarzarbeit-Kein Drücken vor Mängelhaftung
claudia | 20 Oktober 2011 | 12:46Wenn Handwerker Bauaufträge schwarz ausführen, können sie sich in Zukunft nicht mehr vor der Mängelhaftung drücken. Wer pfuscht, wird zu Schadenersatz verpflichtet. Das zieht die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach sich. Dass sich dieser Missbrauch eingeschlichen hatte, lag an folgender Regelung: ein Geschäft, das gegen das Gesetz verstößt ist nichtig und kann demzufolge keine Rechtsfolgen auslösen. Da es sich hier um Steuerhinterziehung handelt, war dies im Prinzip auch richtig. Der Bundesgerichtshof wertete dies nun allerdings als „widersprüchliches Verhalten“, als Verstoß von Handwerksbetrieben gegen „Treu und Glauben“, wenn diese zum eigenen Vorteil, ohne Rechnung arbeiteten, um sich dann bewusst auf die Nichtigkeit dieses Geschäfts zu berufen. Den Bauherren, die so geschädigt wurden, steht also Schadenersatz zu. In welcher Höhe, darüber entscheiden die Vorinstanzen nun neu. (BGH, Az.VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07)
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