Die Eigenheimrente – staatlich gefördertes Wohneigentum
claudia | 24 Juni 2008 | 14:19Rückwirkend zum 1. Januar 2008 kann man die Beiträge der staatlich geförderten Altersvorsorge,
den meisten als Riester-Rente bekannt, nun auch für den Erwerb oder Bau von Wohnimmobilien
verwenden, was auch Darlehensverträge solcher Immobilien und Genossenschaftsanteile beinhaltet.
Das hat der Bundestag mit dem Gesetz zur sogenannten Eigenheimrente beschlossen. Dabei darf
das gesamte angesparte Vermögen als Startkapital für den Kauf einer Wohnung oder den Hausbau
verwendet werden, allerdings nur für Projekte, die nicht vor 2008 gekauft bzw. gebaut wurden.
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