Wissenswertes zur Hausratversicherung
claudia | 1 Oktober 2011 | 12:47Wichtig ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Liegt der Wert der Wohnungseinrichtung höher als die vereinbarte Versicherungssumme, ersetzt die Versicherung nur einen Teil des Schadens. Für die Versicherungssumme kommt es darauf an, wieviel die Neuanschaffung des Hausrats kosten würde. Viele Verbraucher machen aber den Fehler und orientieren sich an dem Wert, den die Gegenstände zum aktuellen Zeitpunkt noch haben. Gegen die Gefahr der Unterversicherung kann man sich schützen, indem man einen Vertrag mit Unterversicherungsschutz abschließt. In diesem Fall versichert man pro Quadratmeter Wohnfläche eine pauschale Mindestsumme, meist zwischen 500 und 700 Euro.
Ob die Versicherung im Schadensfall zahlt, hängt auch vom Verhalten des Geschädigten ab. Handelt der Mieter grob fahrlässig, in dem er zum Beispiel die Fenster gekippt ließ und dadurch Einbrechern einen leichten Einstieg ermöglichte, kann er meist nur mit einer Teilentschädigung rechnen, abhängig von der Schwere des eigenen Verschuldens.
Wer dagegen bei kurzer Abwesenheit nur die Tür hinter sich zuzieht, anstatt sie abzuschließen, handelt zwar fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig. Folge: Bei einem Einbruch greift der Schutz der Hausratversicherung (OLG Nürnberg, 4 U 3803/96).
Um die Abwicklung zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Kaufbelege von teuren Möbelstücken und Geräten aufzuheben und eine Liste sämtlicher Wertgegenstände anzulegen.
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