Versicherungstipps für Cabriofahrer
claudia | 28 September 2011 | 12:46Nicht immer sind spezielle Cabrio-Versicherungen notwendig, ein paar Besonderheiten sollten jedoch beachtet werden.
Wichtig ist, dass das Fahrzeug auch „oben offen“ gut verschlossen ist und keine losen Gegenstände im Fahrzeug zurückgelassen werden, da diese nicht gegen Diebstahl versichert sind. Grundsätzlich können Cabriofahrer ihr Fahrzeug kurzzeitig mit geöffnetem Verdeck und heruntergelassenen Scheiben parken, die Türen müssen jedoch abgeschlossen sein. Wird der Wagen längere Zeit in unsicherer Gegend oder gar über Nacht mit offenem Verdeck abgestellt, oder muss man aus sonstigen Gründen mit Vandalismusschäden rechnen, geht die Rechtssprechung von grober Fahrlässigkeit aus. Der Versicherungsschutz ist dann gefährdet. Um dies zu umgehen, ist es empfehlenswert, die Scheiben und das Verdeck fest zu verschließen, sobald man das Fahrzeug für längere Zeit verlässt.
Doch auch in diesem Fall kann es zu Einschränkungen bei der Schadensabwicklung kommen. Wird nämlich in ein Cabrio eingebrochen, zahlt die Kasko – Versicherung für alle direkt mit dem Einbruch zusammenhängenden Schäden am Fahrzeug. Wird jedoch das Verdeck bei einem Diebstahleinbruch beschädigt, gilt dies als Vandalismus und wird nur über die Vollkasko – Versicherung entschädigt.
Für Navigationssysteme gelten die gleichen Bedingungen wie für geschlossene Pkw: fest eingebaute Navigationssysteme werden im Rahmen der Versicherungsbedingungen entschädigt, den Verlust tragbarer Navigationssysteme ersetzt die Versicherung jedoch nicht.
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