Das Arbeitszimmer absetzen
Es war und ist ein einziges hin und her zwischen dem Finanzamt und den Steuerzahlern – die Frage, inwiefern man nun dazu berechtigt ist, das heimische Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, oder nicht. Nach wie vor herrscht keine Einigkeit, und entsprechend handhaben die Finanzämter der jeweiligen Bundesländer diesen Casus unterschiedlich. Steuerpflichtige, die ihr heimisches Arbeitszimmer absetzen möchten, müssen sich also auf Widerstand und eine Menge „Papierkrieg“ einstellen.
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