Wann haften Sie, wenn Ihr Nachwuchs mal wieder was ausgefressen hat?
Dies ist aber nur der Fall, sollten Sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sein.Kinder zwischen sieben und achtzehn können in die Pflicht genommen werden, sobald sie Mist gebaut haben, zum Beispiel mutwillig fremdes Eigentum beschädigt. Was heißt nun aber Aufsichtpflicht verletzt? … weiter lesen »
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