Wenn Handwerker Bauaufträge schwarz ausführen, können sie sich in Zukunft nicht mehr vor der Mängelhaftung drücken. Wer pfuscht, wird zu Schadenersatz verpflichtet. Das zieht die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach sich. Dass sich dieser Missbrauch eingeschlichen hatte, lag an folgender Regelung: ein Geschäft, das gegen das Gesetz verstößt ist … weiter lesen »
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