Rückwirkend zum 1. Januar 2008 kann man die Beiträge der staatlich geförderten Altersvorsorge,
den meisten als Riester-Rente bekannt, nun auch für den Erwerb oder Bau von Wohnimmobilien
verwenden, was auch Darlehensverträge solcher Immobilien und Genossenschaftsanteile beinhaltet.
Das hat der Bundestag mit dem Gesetz zur sogenannten Eigenheimrente beschlossen. Dabei darf
das gesamte angesparte Vermögen als … weiter lesen »
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